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REACH-Verordnung

Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (EG) 1907/2006

Die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 erlegt den Herstellern, Importeuren und Lieferanten von Waren, die in Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelangen, neue Pflichten auf. Am 28. Oktober 2008 hat die EU die Kandidatenliste mit besonders besorgniserregenden Stoffen veröffentlicht, und NETGEAR sowie die Offshore-Hersteller des Unternehmens müssen nun die Einhaltung der Vorschrift dokumentieren.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die Kandidatenliste mit besonders besorgniserregenden Stoffen (Substances of Very High Concern, SVHC) veröffentlicht. Gemäß Abschnitt 33 der EG-Verordnung ist jeder Lieferant verpflichtet, den Käufer der Waren zu informieren, wenn das Produkt einen Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 Prozent (1.000 ppm) Massenanteil enthält.

Alle von den europäischen Vertriebszentren ausgelieferten Produkte halten die REACH-Verordnung der Europäischen Gemeinschaft ab 28. Oktober 2008 ein. Alle weltweit ausgelieferten NETGEAR-Produkte halten die europäische Batterierichtlinie ab 28. Oktober 2008 ein.